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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97   

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VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97 (https://dejure.org/1998,4194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1998 - 14 S 2698/97 (https://dejure.org/1998,4194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 14 S 2698/97 (https://dejure.org/1998,4194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 195
  • NVwZ-RR 1998, 646
  • VBlBW 1998, 315
  • DVBl 1998, 539
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97
    Wie das VG in dem angefochtenen Urteil geht auch der Senat (vgl. hierzu schon VGH Mannheim, GewArch 1993, 252) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 13, 97 = NJW 1961, 2011) von dem Grundsatz aus, daß die Ausnahmeregelung großzügig zu handhaben ist.

    Ausgangspunkt für diese Beurteilung ist der Beschluß des BVerfG vom 17.7.1961 (BVerfGE 13, 97 = NJW 1961, 2011), wonach der Befähigungsnachweis für das Handwerk mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 12 I GG vereinbar ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 14 S 600/92

    Zur Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle nach HwO § 9

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97
    Wie das VG in dem angefochtenen Urteil geht auch der Senat (vgl. hierzu schon VGH Mannheim, GewArch 1993, 252) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 13, 97 = NJW 1961, 2011) von dem Grundsatz aus, daß die Ausnahmeregelung großzügig zu handhaben ist.

    Der die Ungleichbehandlung, also den Verzicht auf die Meisterprüfung rechtfertigende Unterschied liegt darin, daß den Deutschen im Regelfall die Möglichkeit offensteht, die Meisterprüfung abzulegen, den in den anderen Mitgliedstaaten tätigen Handwerkern aber nicht (vgl. Senat, GewArch 1993, 252 u. GewArch 1994, 68).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97
    Entsprechend der im "Apotheken-Urteil" (BVerfGE 7, 377 = NJW 1958, 1035) in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelten "Stufentheorie" ist eine subjektive Zulassungsvoraussetzung wie hier die Meisterprüfung für die selbständige Ausübung eines Handwerks zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt.
  • BFH, 19.07.1994 - VII R 107/93

    Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97
    Er stellt insoweit darauf ab, daß nach seiner ständigen Rechtsprechung die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit (vgl. Art. 59, 60 EGV) nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausweisen (vgl. EuGH, EuZW 1995, 185 = GewArch 1995, 195 m.w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 2264/91

    Zum Ausnahmefall gem HwO § 8 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97
    Der die Ungleichbehandlung, also den Verzicht auf die Meisterprüfung rechtfertigende Unterschied liegt darin, daß den Deutschen im Regelfall die Möglichkeit offensteht, die Meisterprüfung abzulegen, den in den anderen Mitgliedstaaten tätigen Handwerkern aber nicht (vgl. Senat, GewArch 1993, 252 u. GewArch 1994, 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03

    Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und

    Von der Verfassungsmäßigkeit des Großen Befähigungsnachweises für das Handwerk ist auch unter Berücksichtigung der für EU-Handwerker geltenden geringeren Anforderungen auszugehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung - Urteil vom 20.01.1998 - 14 S 2698/97 -, GewArch 1998, 195-197).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 20.01.1998 - 14 S 2698/97 - (GewArch 1998, 195) entschieden, dass sich an der Verfassungsmäßigkeit des Befähigungsnachweises für das Handwerk, der in der Regel durch die Meisterprüfung zu erbringen ist, weder durch europäisches Gemeinschaftsrecht und dessen innerstaatliche Umsetzung noch durch die infolge dieser Liberalisierung des Dienstleistungsverkehr eingetretene wirtschaftliche Entwicklung etwas geändert hat.

    § 8 Abs. 1 Satz 1 HwO normiert nicht eine Durchbrechung des dem Handwerksrecht zu Grund liegenden und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Befähigungsprinzips (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1998, a.a.O.; Beschluss vom 12.03.2001 - 14 S 75/01 -); nur die Anforderungen an die Form des Nachweises wird in Ausnahmefällen herab gesetzt.

    Mit dieser Gesetzesnovellierung wurde lediglich die bis dahin bereits vorherrschende Rechtsprechung kodifiziert (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1998, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Dass der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerk nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen mit entsprechendem Befähigungsnachweis gestattet ist (§§ 1, 7 HandwO), soll nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere der Erhaltung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks sowie der Sicherung des Nachwuchses für die gesamte gewerbliche Wirtschaft dienen (vgl. BVerfGE 13, 97 (107) = NJW 1961, 2011, 2013; BVerwG NJW 1999, 2292, 2293; NVwZ-RR 1999, 498, 499; VGH Mannheim GewArch 1998, 195, 196).
  • BVerwG, 27.05.1998 - 1 B 51.98

    Recht des Handwerks - Eintragung von EG-Ausländern ohne Meistertitel in die

    Das Berufungsgericht hat daraufhin die Berufung des Klägers durch Urteil vom 20. Januar 1998 als unbegründet zurückgewiesen (GewArch 1998, 195).
  • VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083

    Löschung aus der Handwerksrolle und Anspruch auf beschränkte Ausnahmebewilligung

    Tritt ein Antragsteller zu einer Meisterprüfung an, gibt er grundsätzlich zu erkennen, dass ihm eine Meisterprüfung zumutbar gewesen ist, eine Ausnahmesituation in seiner Person also gerade nicht vorliegt (OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.1.1999 - 3 B 173/98 - juris Leitsatz 2); das betrifft auch den Fall, dass bereits einzelne Teile der Meisterprüfung bestanden wurden (VGH BW, U.v. 20.1.1998 - 14 S 2698/97, NVwZ-RR 1998, 646).
  • VG Ansbach, 22.10.2013 - AN 4 K 13.00962

    Löschung aus der Handwerksrolle; (kein) Anspruch auf (weitere)

    Tritt ein Antragsteller zu einer Meisterprüfung an, gibt er grundsätzlich zu erkennen, dass ihm eine Meisterprüfung zumutbar gewesen ist, eine Ausnahmesituation in seiner Person also gerade nicht vorliegt (OVG Brandenburg, B.v. 29.1.1999 - 3 B 173/98 - GewArch 1999, 166); das betrifft auch den Fall, dass bereits einzelne Teile der Meisterprüfung bestanden wurden (VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.1.1998 - 14 S 2698/97, NVwZ-RR 1998, 646).
  • VG Stuttgart, 06.12.2002 - 4 K 2426/02

    Ausnahmebewilligung gem HwO § 8; Nichtbestehen der Meisterprüfung

    Es bleibt vielmehr bei der gesetzlichen Wertung, dass im Regelfall nur derjenige in die Handwerksrolle eingetragen wird, der in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1998 - 14 S 2698/97 -, NVwZ-RR 1998, S. 646).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 14 S 2699/98

    Streitwert bei Betriebsuntersagung durch die Handwerkskammer

    Die einschlägige Regelung (§ 1 Abs. 1 HandwO) ist aber nicht im Interesse des einzelnen Handwerksbetriebs geschaffen worden, der hieraus Vorteile zieht (vgl. hierzu Siegert/Musielak, Das Recht des Handwerks, 2. Aufl., § 16 RdNr. 16; § 1 RdNr. 5), sondern zielt allein darauf ab, im Interesse der gesamten Wirtschaft den Leistungsstand und die Leistungsfähigkeit des Handwerks zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1998 - 1 B 81.98 -, GewArch 1999, 108; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.1998 - 14 S 2698/97 -, GewArch 1998, 195).
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